Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung, Bauausführungen und die Vergabe von Aufträgen an qualifizierte Subunternehmen sowie die Herstellung, Setzen und Verlegen von Betonwaren und Eisenflechterei im Baunebengewerbe ausschließlich im Werk, d.h. in geschlossenen Räumen.