Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und die Lieferung von Lebensmitteln und Rohproduktion aller Art, außer erlaubnispflichtigen, insbesondere von Suppen und Eintöpfen für Endverbraucher, Großhändler und Behörden. Die Verwertung, Vertreib und Erbringung von Services mit gewerblichen Schutzrechten innerhalb der Gastronomiebranche und Franchisenehmern, Know-How und Beratungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand. Beteiligung an anderen Gastronomiebetrieben, Lieferservices und sogenannter Foodtrucks.