Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Planung, Betreuung und Verwaltung von Bauvorhaben aller Art, insbesondere die Modernisierung und Instandsetzung von Altbauten.
b) Die Übernahme von Bauleitungen, Baubetreuungen und Aufträgen aller Art zur schlüsselfertigen Errichtung von Bauvorhaben und Erbringung vollständiger, in sich abgeschlossener Bauleistungen.
c) Die Vermittlung von Finanzierungen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Finanzierungsgeschäften im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Bebauung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden aller Art.
d) Die Vermittlung von Grundstücksankäufen und -Verkäufen aller Art sowie die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Geschäftsräume aller Art sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.
e) Die Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge.