Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und der Verkauf von eigenen Immobilien, sowie für Dritte. Darüber hinaus werden Beratungen für Bauleistungen und Projektentwicklungen von Wohn-, Gewerbe-, Hotel-, Retail- und öffentlichen Bauvorhaben angeboten. Es werden auch Leistungen gemäß § 34 c GewO erbracht.