Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Hauswartdienstleistungen und sonstigen Verwaltungstätigkeiten für Dritte, insbesondere für Miethäuser und
Gewerbeimmobilien. Dazu gehören u. a. die Stellung von Personal; die für den ordnungsgemäßen Betrieb der betreuten Immobilien erforderlichen Abschlüsse von technischen und kaufmännischen Verträgen mit Drittleistern; Wahrnehmung sonstiger im Zusammenhang mit der Verwaltung der Immobilien stehender Eigentümerrechte und -pflichten (auch im Rahmen des Facility Management); genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere Bankgeschäfte oder sonstige genehmigungspflichtige Finanzdienstleistungen sind ausgeschlossen. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Gesellschaft sind ferner die in § 34 c GewO genannten Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist Heizungsbau, Sanitär- und Elektroinstallationen und Servicearbeiten im Bereich Haustechnik.