Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und operative Unterstützung privater, wirtschaftlicher und öffentlicher Kunden aus der Kreativwirtschaft sowie damit verwandter Geschäftsfelder bei der Geschäftsentwicklung und Unternehmensführung sowie der branchenspezifischen Wirtschaftsförderung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin).