Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Fuhrparkmanagement, das Handeln und die Vermietung von Beförderungsmitteln, deren Verpachtung, Consulting, Vermittlung und Betreuung von Kunden, der lm- und Export sowie der Vertrieb - unter anderem über das Internet- von elektronischen Artikeln, der Handel mit Hilfsstoffen und Laborchemikalien ohne Explosions- und Giftgefahr, ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen; außerdem die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.