Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Elektroinstallationen aller Art, soweit es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die die Mitwirkung eines Ingenieurs oder Handwerksmeisters erfordern, sowie alle damit verbundenen Bau- und Abrisstätigkeiten, der An- und Verkauf von Elektroartikeln, die Montage und Wartung von elektronischen Anlagen und alle damit zusammenhängenden den Geschäftszweck fördernden Tätigkeiten und Handelsgeschäfte.