Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Marketing und Vertrieb von Bildungs- und Lerninhalten, auch auf digitalen Medien, insbesondere durch Servicedienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Vermögensaufbau und -erhaltung sowie Beteiligungsverwaltung (jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbes. nach dem KWG, bedürfen).