Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation und Steuerung des Transports und Lagerung der Materialien, Warenprüfung und Sicherung der Materialien beim Transport und Lagerung der Produkte, der An- und Verkauf von Handelsgütern und Kraftfahrzeugen (Pkw und Lkw und anderen Nutzfahrzeugen), der Transport aller Art, außer Möbel- und Spezialtransporte, ferner Musikmanagement, Musikproduktion, Promotion, Vertrieb und Kommunikationsdesign, Digitalisierung, Marketing und Mediengestaltung.