Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export sowie Ankauf und Verkauf von Waren aller Art, sofern sie keiner Genehmigung bedürfen, insbesondere der Handel mit Elektroartikel, Hygieneartikel, Textilien, Möbel, Restposten des täglichen Bedarfs sowie Gebrauchs- u. Konsumgüter; desweiteren Transport und Kurierdienste bis 3,5 Tonnen; die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen im Bereich des kaufmännischen Handels sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen.