Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung über den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume im Sinne von § 34 c I Nr. 1 GewO unter Ausschluss sonstiger erlaubnispflichtigter Tätigkeiten, Beratung von Unternehmen im Bereich der Organisations- und Personalentwicklung sowie der allgemeinen Unternehmensführung insbesobdere durch Managementberatung für Mitarbeiter und Führungskräfte durch Schulung, Training und Coaching.