Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Personal-, Buchhaltungs- und Abrechnungsdienstleistungen jeglicher Art sowie sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen und die Erbringung von Dienstleistungen, die im weitesten Sinne geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.