Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Errichtung und die Weiterveräußerung von Grundstücken und Gebäuden aller Art, Unternehmensberatung und Dienstleistungen im Immobilienbereich und die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte.