Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren - insbesondere mit hochwertigen Lebensmitteln und alkohol- und nicht alkoholhaltigen Getränken - aus dem In- und Ausland, die Erbringung von Dienstleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Marketing- und Vertriebs-Kommunikation und die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen.