Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bestattungsgewerbes, damit verbundene Dienstleistungen sowie die Durchführung von Bestattungen aller Art, ferner der Handel mit den dazugehörigen Waren aller Art. Der Handel und Dienstleistungen mit Gütern der Floristik und Dekoration, ferner die Organisation und Durchführung von Beerdigungsnachfeiern sowie die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an Bestattungsunternehmen im In und Ausland einschließlich der Beteiligung als stiller Gesellschafter.