Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung und An- und Verpachtung von Grundstücken und Geschäftsräumen, die Errichtung und Inbetriebnahme von Gaststätten sowie die damit verbundene Schank- und Speisewirtschaft nach erteilter Erlaubnis, der Betrieb eines Catering- und Partyservices, die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, die Beratung und Erbringung von Dienstleistungen für Veranstaltungen, Messen und Gastronomiebetriebe, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.