Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen, alles jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Beratung bei der Veräußerung von Immobilien, Vermarktung von Immobilien und Tätigkeit eines Immobilienmaklers im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.