Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über sonstige Darlehen (ohne Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen sowie Immobiliendarlehen) und die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohneigentümern oder die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume Dritter.