Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Webseiten, Onlineshops und Anwendungen für mobile Endgeräte; die Planung und Umsetzung von Online Marketing Kampagnen; die Beratung von Unternehmen insbesondere zu den Themen Internetauftritt und Marketing, Onlinemarketing und Onlinehandel; Entwicklung und der Betrieb von Marktplätzen und Vermittlungsportalen im Internet sowie die Entwicklung, der Handel und der Vertrieb ketogener Lebensmittel und Nahrungsergänzungen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.