Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Vertriebsagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Marketing einschließlich der Durchführung von Telesales-, Marketing- und Vertriebsunterstützungsaktionen für Unternehmen sowie der Akquisition von Kunden für Unternehmen und alle im weitesten Sinne damit verbundenen Tätigkeiten.