Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Errichten, Betreiben und Unterhalten von Bäckereibetrieben und Gastronomiebetrieben aller Art (Restaurant, Bar, etc.), die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen, beratende Tätigkeit zu Gastronomie- und Hospitality- Aktivitäten sowie -betrieben (national und international), das im- und exportieren sowie das Handeln von Spirituosen. Darüber hinaus das Halten von gewerblichen Schutzrechten sowie die Vermarktung von Lizenzen.