Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, der Bau und der Betrieb von Seniorenzentren, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und von betreuten Seniorenwohnanlagen, die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) und häusliche Pflegehilfe nach § 36 SGB XI (soziale Pflegeversicherung) sowie Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII sowie die Leistungen nach § 45a SGB XI, die Erbringung von ambulanten und stationären Pflegedienstleistungen, die Vermittlung von Fachkräften im Bereich der Altenpflege, insbesondere gemäß § 18 ff. Aufenthaltsgesetz, der Handel (Import und Export) von Produkten für die Altenpflege, die Entwicklung sowie die Produktion und der Vertrieb von Online-Präsenzen und -Projekten im Bereich der Altenpflege, sowie deren schutzrechtliche Absicherung und Lizensierung.