Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erforschung, Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Informations- und Kommunikationstechnologien, technologiebasierte ortsbezogene Dienste, insbesondere aber nicht ausschließlich in Form von mobilen Applikationen (Apps), Hardware-Lösungen, sowie damit verbundenen Dienstleistungen und der Beratung von Kunden.