Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen i.S.d. § 34a GewO, insbesondere Objekt- und Personenschutz, Erstellung von Sicherheitskonzepten und sämtliche damit zusammenhängende Dienstleistungen; die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Sicherheitsbranche und ähnlichen Tätigkeiten; die Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Internet- und Softwarelösungen für die Sicherheitsbranche.