Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigenen Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Managementleistungen gegenüber Dritten.