Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Auftreten als Emissionszweckgesellschaft (Einzweckgesellschaft) zur Einwerbung von qualifiziert nachrangigen Darlehen über eine Internet-Plattform sowie gegebenenfalls weiteren Fremdkapitals und zur Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals zur Finanzierung von erneuerbaren Energieprojekten. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz erfordern. Das Unternehmen handelt bei der Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals weder gewerbsmäßig noch in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.