Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen deren Schwerpunkt im Energiesektor liegt, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und ergänzende Beratungsleistungen ohne steuerliche und rechtsanwaltliche Beratung. Die Gesellschaft handelt dabei stets nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.