Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb gastronomischer Betriebe unter Einschluss von Betrieben des Einzelhandels, insbesondere von Betrieben zum Zwecke des Verkaufs von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, dem Eisverkauf (Kugel- und Fertigeis), dem Verkauf von Tabakwaren und dem Handel mit Souvenirartikeln sowie die Erbringung sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.