Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Coaching als Business Coaching oder auch zur Persönlichkeitsentwicklung von Unternehmen ebenso wie von Einzelpersonen zur Steigerung der sozialen Kompetenz, zur Auflösung unangemessener Verhaltens- und Wahrnehmungstendenzen und zur Stabilisierung der Lösungs- und Motivationsfähigkeit als Hilfe zur Selbsthilfe, mit Ausnahme aller Tätigkeiten, die einer gesonderten gewerberechtlichen oder sonstigen Erlaubnis bedürfen. Die Beteiligung an anderen Unternehmen.