Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel, Sex-Toys und Medizinprodukten, soweit der Handel nicht genehmigungspflichtig ist, und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Gesundheitssektor, insbesondere im Zusammenhang mit der Organisation, dem Marketing und der Prozessoptimierung von Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis bedürfen.