Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kaufmännische Dienstleistungen und Verwaltungstätigkeiten sowie die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft bezweckt die Vornahme der Investitionen und den Erwerb von Beteiligungen an Projekten und Unternehmungen aller Art im In- und Ausland, insbesondere an solchen im Bereich der Grundstücks- und Immobilienwirtschaft. Die Gesellschaft kann Kommanditgesellschaften im In- und Ausland errichten und betreiben, welche Grundeigentum und Immobilien erwerben, belasten, veräußern und verwalten.