Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Online Plattformen, Angebot von nicht genehmigungsbedürftigen Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, Angebot von Support-Dienstleistungen für Unternehmen, Angebot von Fort- und Weiterbildung mit digitaler/technischer Ausrichtung, Vertrieb von Software, Technik, Ausbildungsmodulen und Sonstiges, Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens und aller damit verbundener Geschäfte und Dienstleistungen.