Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Wohnungen, deren Vermietung, Bewirtschaftung und Verwaltung sowie deren sonstige Verwertung in Verbindung mit sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.