Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung beim Entwurf von anpassungsfähigen Softwarearchitekturen für Anwendungssoftware, wie beispielsweise Webanwendungen, Serveranwendungen und Mobile Apps. Die Umsetzung kann durch Implementierung, Projektmanagement und Marketing unterstützt werden. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens