Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Herstellung, der Im- und Export, der Vertrieb und die Lieferung von Lebensmitteln und Rohprodukten aller Art, außer erlaubnispflichtigen, insbesondere von Kaffeebohnen/-produkten, Schawarma-Produkten sowie vorgefertigten Zutaten, insbesondere von Gewürzen und Saucen für Großabnehmer, Großhändler und Lizenznehmer sowie Im- und Export und der Vertrieb von Maschinen und Geräten aller Art, insbesondere Geräten des Gastronomiebereichs.
b) Das Franchise-Geschäft, insbesondere im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand zu a).
c) Das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Bäckerei- und Konditoreibetrieb.