Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte einschließlich Eingehen, Erwerben, Halten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen und die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter von Personengesellschaften, die genehmigungsfreie Vermittlung von Geschäftsbeziehungen und die Erbringung von genehmigungsfreien Beratungsleistungen im Finanz- und Investmentbereich sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.