Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen, Konzeption, Realisierung und Förderung von Investitionen und/oder Vermittlung von Investitionen zur Entwicklung nationaler und internationaler Projekte in den Bereichen Bildung und Wirtschaft sowie zur Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. ErlaubnispflichtigeTätigkeiten sind ausgeschlossen.