Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Immobilien und jeglichen Immobiliarrechten, das Mieten oder Vermieten von Immobiliargütern, die Verwaltung von Immobilien und Immobiliareigentum, dies lediglich für ihre eigene Rechnung und im allgemeinen sämtliche Handlungen geschäftlicher und finanzieller Art, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem Gesellschaftszweck stehen oder dessen Erweiterung und Aufschwung erleichtern.