Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Rettungsdienstes (i. S. von § 53 Nr. 1 AO und § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO), insbesondere die Rettung von Personen aus Lebensgefahr im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie im Katastrophen- und Großschadensfall. Durchführung von Krankentransporten nach den Regelungen des Rettungsdienstgesetzes Berlin und Notfallrettung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Dabei werden nur Personen befördert, für die während der Fahrt eine fachliche Betreuung bzw. der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransportwagens erforderlich sind oder während des Transports möglicherweise notwendig werden. Die Ausbildung, Schulung und Beratung im rettungsdienstlichen Bereich.