Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen; die Verwaltung eigenen Vermögens; der Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte sowie verwandte; erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmenszweck haben, sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft kann zudem Grundstücke und Gebäude im eigenen Namen erwerben, vermieten, verpachten und verwalten. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.