Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Einrichtung und Verwaltung von Baustellen einschließlich der Beschaffung und/oder Bereitstellung des notwendigen Materials und der benötigten Maschinen und/oder technischen Anlagen sowie die Errichtung von Anlagen zur Produktion elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen (Wind-, Solar und Wasserkraft) und zur Produktion von Wasserstoff, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.