Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Softwareprodukten, die Erbringung von Informations- und Datenverarbeitungsdienstleistungen, das Betreiben von Webseiten und Internetplattformen für Verbraucherrechte und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen und Inkassodienstleistungen, die Vermittlung von Rechts- und Rechtsberatungsdienstleistungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Marketing, Werbung und Medien.