Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten, Boden- und Parkettarbeiten, Laden- und Messebau, Gebäudereinigung, Winterdienst, Auftragsvergabe und Vermittlung von Tischler- und Stahlarbeiten, Auftragsvergabe und Vermittlung von Maßnahmen zur technischen Gebäudeausrüstung und Handel mit Gastronomiegeräten. Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.