Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, sowie die Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding).