Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und Auswertung audiovisueller Produktionen (insbesondere Kino- und Fernsehfilme, Fernseh- und Web-Serien und Computerspiele) allein und/oder als Co-Produktion, sowie die Vergabe von Lizenzen in Bezug auf die vorgenannten Produktionen. Darüber hinaus die Erbringung von mit solchen Produktionen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere in Form von Produzenten-, Autoren- und/oder Regietätigkeiten, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.