Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des An- und Verkaufs von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; Durchführung von WEG- und Hausverwaltungstätigkeiten; der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere von Imbissen, Cafeś und Cocktailbars; der Verkauf von Backwaren; der Betrieb von Spielhallen sowie das Aufstellen von Unterhaltungs- und Geldspielgeräten; der Im- und Export von Konsumgütern, insbesondere Textilien, Accessoires und Unterhaltungselektronik sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen.