Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erbringung von Leistungen gemäß der jeweils gültigen HOAI, Objektplanung Freianlagen sowie weitere Objekt- und Fachplanungen, insbesondere Planung, Ausschreibung, Vergabe, Objektüberwachung, typische ergänzende Beratungstätigkeiten und weitere geistig-schöpferische Leistungen im Zusammenhang mit vorgenannten Tätigkeiten.
(2) Die für die Berufsausübung nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft stets zu beachten.