Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die Beratung von Unternehmen, die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, die Vermietung von eigenem Vermögen, die Übernahme von Vermietungstätigkeiten für Dritte sowie das Verwalten des eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Geschäfte gehören nicht zur Tätigkeit der Gesellschaft