Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Bearbeitung und Verwertung von Film- und Musikproduktionen sowie von Produkten in verwandten Bereichen wie Literatur, Kunst und Photographie für künstlerische, informationelle und unterhaltende Zwecke sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen Gesellschaftszweck. Umfasst ist insbesondere die verlegerische Tätigkeit als Musikverlag